#REGLEMENT DOWN[C]HILL MASTERS 4

INHALT
1 DEFINITION "Down[c]hill - Masters"
2 RENNTERMIN
3 ANMELDUNG
4 STARTBERECHTIGUNG
5 STARTGEBÜHREN
6 RENNKLASSEN
7 STARTNUMMERN
7.1 Allgemeines
7.2 Vorgaben 8 SPORTGERÄTE UND SCHUTZKLEIDUNG
8.1 Allgemeines
8.2 Sportgeräte
8.3 Schutzkleidung
8.4 Haftung und Regelungen
9 DURCHFÜHRUNG DER RENNEN
10 REGELN
11 EINSPRÜCHE
12 RENNABBRUCH
13 VERSICHERUNGEN
14 HAFTUNGSAUSSCHLUSS
15 ÄNDERUNGSKLAUSEL
16 WIRKSAMKEIT DER VEREINBARUNGEN

1. DEFINITION "Down[c]hill - Masters"
Das "Down[c]hill - Masters" als klassisches Downhill-Rennen ist eine Einzelveranstaltung, die finanziell und juristisch unabhängig ist. Das Rennen verfolgt die Förderung des Downhill Sports. Das Rennen gliedert sich in Lizenz-und Hobbyrennen. Das Rennen wird nach den Vorgaben der Wettkampfbestimmung MTB des Bund Deutscher Radfahrer e.V. durchgeführt und enthält Ergänzungen die dieser Generalausschreibung zu entnehmen sind.
Für die technische und organisatorische Durchführung des Rennens ist der ausrichtende Racepark Schulenberg verantwortlich. Der Wettkampfbetrieb wir durch die Sportgruppe Cycle-team e.V und den Radsportverband Niedersachsen organisiert. Die Wettkampfbestimmung Mountainbike (MTB) ist einzusehen unter:
http://www.rad-net.de/html/verwaltung/reglements/wb-mtb-03_2015.pdf

2. RENNTERMIN
Rennen: "Down[c]hill - Masters" / Racepark Schulenberg
10./12.06.2016 (Disziplin Downhill) Kontakt: info@racepark-schulenberg.de, www.racepark-schulenberg.de

3. ANMELDUNG
Eine kostenpflichtige Anmeldung zum Rennen ist bis zum 07.06.2016 um 18:00 Uhr möglich. Eine Anmeldung vor Ort ist nicht möglich! Die Teilnehmerzahl ist auf 200 Starter / -innen begrenzt.
Mit der Anmeldung zum Rennen werden automatisch die in diesem Reglement getroffenen Regelungen anerkannt.

4. STARTBERECHTIGUNG
Eine Startberechtigung wird erteilt wenn Folgendes anerkannt und erfüllt wird: Bei der Anmeldung:
- Die Regelungen WB-MTB und dieser Generalausschreibung werden anerkannt. - Bei Teilnahme der Veranstaltung ist dem Teilnehmer das Risiko bekannt. Der Teilnehmer übernimmt die Verantwortung selbst und kann keine Haftungsansprüche geltend machen.
- Der Fahrer befindet sich in einem guten Gesundheitszustand und ist den extrem hohen Anforderungen des Rennens gewachsen.
- Der Fahrer ist gesetzlich oder privat kranken-und haftpflichtversichert.
- Die angegebenen Angaben zur Person und Kontaktdaten des Fahrers sind zutreffend und richtig.
- Alle anfallenden Gebühren sind bezahlt.
- Fahrer mit einer BDR/UCI Lizenz müssen diese bei der Anmeldung vorlegen.
- Bei Nichtteilnahme trotz Anmeldung gibt es keine Zurückerstattung des Startgeldes.
- Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss eine formlose Einverständniserklärung mit Name, Adresse und Geb. Datum ausgefüllt und von den Erziehungsberechtigten unterzeichnet, bei der Anmeldung vorgelegt werden. Ohne Einverständniserklärung wird keine Startberechtigung erteilt.

Bei der Abnahme und Nutzung der Rennstrecke:
- Sportgeräte und Schutzausrüstung befinden sich in optimalen Zustand und erfüllen die in Punkt 8 genannten Eigenschaften.
- Der Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass die Startnummer während des Rennens und offiziellen Trainings deutlich lesbar am Lenker angebracht ist.

5. STARTGEBÜHREN
Für den Start beim Rennen werden Startgebühren erhoben, die Organisationskosten sowie Lifttransport und Startnummer beinhalten.
Die Startgebühren sind im Voraus per Banküberweisung zu entrichten, nach Eingang der Zahlung erfolgt eine Bestätigung der Anmeldung, des Geldeingangs und damit der Rennteilnahme per eMail: info@racepark-schulenberg.de
Bankverbindung: Volksbank Bad Harzburg IBAN: DE43 8006 3508 5001 2754 00
- Fr -So: 47,-€
- Sa & So: 37,-€

Eine Rückvergütung der Anmeldegebühr ist nicht möglich!

6. RENNKLASSEN
Lizenz-und Hobbyfahrer / -innen starten in unterschiedlichen Rennen. Lizenzfahrer starten in den den Altersklassen U19, Männer (A/B) und Frauen. Hobbyfahrer starten in den Altersklassen Hobby unter 18 Jahren, und Hobby über 18 Jahren.
7. STARTNUMMERN
7.1 Allgemeines
Jeder Fahrer erwirbt mit der Anmeldung bzw. Zahlung der Startgebühr eine Startnummer für das Rennen. Die Startreihenfolge der Finalläufe richtet sich nach den Ergebnissen des Seeding-Runs, d.h. die Fahrer / -innen mit den langsamsten Zeiten zuerst.
Die Startnummernausgabe erfolgt Samstag, 11.06. vor dem ersten Pflichttraining.
7.2 Vorgaben Der Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass die Startnummer während der offiziellen Trainingsläufe sowie während des Rennens deutlich lesbar am Lenker angebracht ist und sich nicht lösen kann.

8. SPORTGERÄTE UND SCHUTZKLEIDUNG
8.1 Allgemeines
- Das Radmaterial muss in einem voll funktionsfähigen und einwandfreien Zustand an den Start gebracht werden. Hierfür ist der Fahrer selbst verantwortlich.
- Jeder Fahrer muss dafür Sorge tragen, dass seine Ausrüstung (Rad, Schutzkleidung) durch dessen Werkstoff und Konzeption keine Gefahr für ihn selbst oder für andere darstellt.
- Bei jeder Veranstaltung werden die Fahrer auf das Tragen der Schutzkleidung geprüft und das Fahrrad wird auf seine Tauglichkeit und Sicherheit kontrolliert.
- Wird bei der Schutzkleidung des Fahrers oder dessen Fahrrad Mängel festgestellt, kann dem Fahrer der Start verweigert werden. Jedoch muss dem Fahrer die Chance auf Nachbesserung innerhalb des Trainings gegeben werden.
- Die Veranstalter haften nicht für die Konsequenzen, die sich aus der Auswahl und Nutzung der von den Fahrern benutzten Ausrüstung ergeben, ebenso wenig für evtl. Mängel oder das Abweichen von Richtlinien.
- In keinem Fall können die Veranstalter haftbar gemacht werden, auch wenn ein Fahrer an den Start gehen konnte. Die Kontrolle der Ausrüstung durch die Veranstalter kann nur auf die übereinstimmung des gesamten äußeren Aspektes unter den sportlich erforderlichen Anforderungen beschränkt sein.

Wichtig: Es müssen nach wie vor der Zeitplan und die geltenden Abnahmezeiten eingehalten werden um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren.
8.2 Sportgeräte Ein Mountainbike unterliegt in seinen Spezifikationen den nachfolgend aufgeführten Beschränkungen:
- In allen Rennklassen darf mit 26" Rädern gefahren werden.
- Das Sportgerät darf keine scharfkantigen und verletzungsgefährdenden Anbauten oder Komponenten haben (z.B. offene und ungeschützte Lenkerenden).

8.3 Schutzkleidung Alle Teilnehmer müssen beim Befahren der Rennstrecke folgende Schutzkleidung tragen:
- Brust-/Rückenprotektor
- Voll-/Integralhelm
- Ellbogenschützer
- Handschuhe mit langen Fingern
- Mindestens Knieschützer

Als erlaubt gelten die im Handel erhältlichen Brust-/Rückenprotektoren.
Die Schutzkleidung muss den gängigen Vorschriften entsprechen. Bei Nichteinhaltung der Schutzmaßnahmen wird der Fahrer einmal ermahnt. Nach dem zweiten Verstoß wird der Fahrer von der Rennveranstaltung disqualifiziert. Dies gilt für alle Klassen. Das Startgeld wird nicht zurückerstattet. 8.4 Haftung und Regelungen In keinem Fall erfolgt eine Haftungsübernahme durch den Veranstalter, auch nicht, wenn die Mängel an Sportgeräten und Schutzkleidung von Veranstalterseite nicht erkannt werden und der Fahrer trotzdem am Rennen teilnimmt. Die Schutzkleidung muss am kompletten Rennwochenende beim Befahren der Rennstrecke getragen werden. Dies gilt für alle Klassen und es gibt keine Ausnahmen. Der Veranstalter ist verpflichtet dieser Regelung konsequent und unmittelbar nachzukommen um einen reibungslosen Rennablauf zu ermöglichen.

9. DURCHFÜHRUNG DER RENNEN
Der Qualifikationskurs, identisch mit dem Finalkurs, kann durch die Fahrer besichtigt werden. Mit gültiger Startnummer (nur mit entsprechender Signatur des Veranstalters) ist es dem Fahrer erlaubt, auf dem Kurs, zu den ausgewiesenen Zeiten, zu trainieren. Jeder Wettkampfteilnehmer hat folgende Pflichtläufe zu absolvieren:
Freitag, 10.06., freies Training 10:00 - 18:00 Uhr
Samstag, 11.06., Pflichttraining 11:00 - 14:00 Uhr
Samstag, 11.06., Seeding Run 15:00 - 18 Uhr
Sonntag, 12.06., Offizielles Training 9:00 - 11:00 Uhr
Sonntag, 12.06., zwei Rennläufe 11:30 - 18:00 Uhr Vor dem offiziellen Training, während der Streckenpräparation und dem Finale sowie danach ist kein Training möglich. Zuwiderhandlungen können mit dem Rennausschluss geahndet werden. Hat ein Fahrer einen Pflichttermin verpasst, kann er nicht am Rennen teilnehmen. Voraussetzung ist jedoch das der Veranstalter einen Zeitplan aushängt, der von jedem Teilnehmer wahrgenommen werden kann.

Zeitplan:
Freitag 10.06.:
Freies Training 10:00 - 18:00 Uhr.

Samstag 11.06.:
Startnummernausgabe 9:00 - 10:30 Uhr
Pflichttraining 11:00 - 13:00 Uhr mit Stoppmöglichkeit 13:00 - 14:00 Uhr mit Zeitnahme
Seeding Run 15:00 - 18:00 Uhr

Sonntag 12.06.:
Offizielles Training 9:00 - 11:00 Uhr
1. Lauf ab 11:30 Uhr
2. Lauf ab 15:00 Uhr
Im Anschluss Siegerehrung

Wichtig: Zeitverschiebungen können vorkommen, müssen aber vom Veranstalter deutlich bekannt gegeben werden.

10. REGELN
Wer sich durch Verlassen der Strecke einen Vorteil verschafft wird vom Rennen disqualifiziert. Die sportliche Leitung obliegt dem Kollegium der Kommissäre. Bei Diskussionsbedarf können die Teilnehmer angehört werden.

11. EINSPRÜCHE
- Jeder/e Teilnehmer/in, der/die sich während des Wettkampfes durch irgendwelche Aktionen benachteiligt fühlt, hat die Möglichkeit, unmittelbar nach dem Überfahren der Ziellinie Protest gegen die Wertung des Laufes einzulegen. Der Protest ist dem VKK oder Vertreter mündlich bis max. 5 Minuten nach Ende des Laufes mitzuteilen. Die Kommissäre entscheiden über die Anerkennung oder Ablehnung endgültig. - Einsprüche gegen die Qualifikation sind innerhalb von 30 Minuten nach Aushang der offiziellen Qualifikationszeiten entsprechend der SpO Kapitel 3.2 schriftlich beim VKK oder Vertreter einzulegen.

12. RENNABBRUCH
Kann ein Rennen aufgrund höherer Gewalt oder technischem Defekt nicht zu Ende gebracht werden, wird als Rennergebnis das Qualifikationsergebnis gewertet. Gültigkeit hat das Qualifikationsergebnis nur dann, wenn alle Teilnehmer die Qualifikation fahren konnten und somit die Qualifikation abgeschlossen wurde.

13. VERSICHERUNGEN
Die Veranstalter sind verpflichtet, für die Sportler die nicht in einem eingetragenen Verein/Landessportbund organisiert sind entsprechenden Versicherungsschutz zu beantragen. Die Sportgruppe Cycle-team e.V. schließt hierzu über den Landessportbund Niedersachsen bei der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG -Sportversicherung-eine Nichtmitglieder-Zusatz-Versicherung ab.
Einzelheiten sind nachzulesen unter: https://www.arag-sport.de/zusatz-versicherungen/fuer-sportverbaende-und-vereine/nichtmitgliederversicherung

14. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter sowie alle anderen Beteiligten schließen jegliche Haftung aus. Jeder Fahrer haftet selbst für die von ihm verursachten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Fahrer verzichten mit Ihrer Anmeldung auf das rechtliche Vorgehen gegen die Veranstalter, das Gremium, deren Beauftragte, Sportwarte, Helfer, Behörden, Grundstücksbesitzer, Sponsoren, Zuschauer sowie jegliche anderen Personen, die mit der Veranstaltung und deren Organisation in Verbindung stehen.

15. ÄNDERUNGSKLAUSEL
Die Kommissäre entscheiden über Programm-bzw. Organisationsveränderungen vor und haben das Recht, die Veranstaltung abzusagen. Schadenersatzforderungen sind in jedem Fall ausgeschlossen.

16. WIRKSAMKEIT DER VEREINBARUNGEN
Die Vereinbarungen dieses Reglements werden mit der Anmeldung zum Rennen anerkannt. Wichtig: Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieses Reglements begründet nicht die Unwirksamkeit der übrigen Teile dieses Reglements!